Jedes Jahr starten etwa 275 Auszubildende an unseren Ausbildungsgerichten in ganz NRW. Sie berichten in diesem Bereich von ihren Eindrücken und Erfahrungen aus der Ausbildung. Außerdem findest Du hier die Antworten zu den meist gestellten Fragen. 

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Häufig gestellte Fragen:

Wo bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt online über unser Bewerbungsportal. Ganz bequem und leicht kannst Du dort Deinen Lebenslauf, das Motivationsschreiben und die letzten beiden Zeugnisse hochladen. Unser Tipp: Bereite diese Unterlagen gut vor, sodass Du Dich nur noch im Portal anmelden musst und anschließend die Unterlagen hochladen und die Bewerbung abschicken kannst.

Im Laufe des Prozesses hast Du die Möglichkeit, eine sogenannte Wunsch-Dienststelle auszuwählen. Wähle einfach eines oder mehrere der Gerichte aus, an denen Du Dir eine Ausbildung vorstellen kannst. Deine Bewerbung wird zunächst von dem Gericht bearbeitet, das du als erste Wunsch-Dienststelle angegeben hast. Deine Chance, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, erhöht sich nicht unbedingt, wenn du mehrere Standorte angibst.

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Du kannst Dich bei uns immer vom 1. Juni bis zum 31. März eines jeden Jahres bewerben. Wir empfehlen Dir, Dich frühzeitig – also am besten schon 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn – zu bewerben. 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

1. Online Bewerbung über unser Bewerbungsportal

Nachdem Du Dich online über unser Portal bei uns beworben hast, erhältst Du eine Eingangsbestätigung und wir schauen uns Deine Unterlagen genau an.

2. Teilnahme am Online-Test

Sofern Du alle Voraussetzungen erfüllst, laden wir Dich zu einem Einstellungstest ein. Dieser hilft uns und auch Dir einzuschätzen, ob Du für die Ausbildung gut gewappnet bist.

3. Einladung zum Vorstellungsgespräch

Konntest Du im Test gut punkten, wollen wir Dich im nächsten Schritt kennenlernen. Verrate uns im Vorstellungsgespräch, warum Du Dich für das duale Studium und die Justiz entschieden hast. Informiere Dich vorab gut über die Tätigkeiten, die Du ausführen würdest. Nur so kannst Du Dir sicher sein, dass Du bei uns richtig bist!

4. Rückmeldung bzgl. Zusage oder Absage

Schließlich erhältst Du von uns eine Benachrichtigung, ob wir uns für oder gegen Dich entschieden haben. Aufgrund der vielen Bewerbungen kann das eine Weile dauern. Zögere nicht, bei uns anzurufen und Dich über Deinen Bewerbungsstatus zu informieren.

Wo findet der theoretische Unterricht statt?

Auszubildene zu Justizfachangestellten haben zweimal wöchentlich Unterricht am Berufskolleg. Dazu erfolgt Unterricht in den Ausbildungsräumen der Amtsgerichte an Praxistagen.

Deine Frage ist nicht dabei?

Bei Fragen rund um die Berufsbilder der Justiz.NRW oder Deiner Bewerbung kannst Du Dich an das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft Deiner Wahl oder an das Team der Nachwuchsgewinnung am Ministerium der Justiz unter nachwuchsgewinnung@jm.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programmwenden.