Anträge können Sie zur Zeit lediglich ausdrucken, ausfüllen und auf dem Briefweg an das Amtsgericht Kleve übersenden.
Eine Online-Übermittlung ist leider ausgeschlossen.
Eine Ausnahme stellt lediglich die in Handelsregisterverfahren einzureichende elektronische Gesellschafterliste dar, die ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen ist. Mehr Informationen unter www.egvp.de
.
Im Justizportal stehen zu verschiedenen Themen wichtige Formulare bereit, so beispielsweise der Antrag auf Beratungshilfe, die Vorsorgevollmacht, der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt oder der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die angebotenen Formulare können Sie ausfüllen, ausdrucken und – soweit es keinen anderslautenden Hinweis bei dem entsprechenden Formular gibt – per Post an die zuständige Justizeinrichtung übersenden oder dort persönlich abgeben.
Zudem besteht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs die Möglichkeit, diese unter anderem über „Mein Justizpostfach“
zu übermitteln. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich elektronischer Rechtsverkehr
. Ein Versand der Formulare per E-Mail ist in der Regel nicht möglich.
Hinweis: Um die Formulare abspeichern zu können, benötigen Sie die neueste Version eines Readers, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.
