Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.
Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt 
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"
einreichen.
Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.
Weiterführende Informationen
Vom Amtsgericht Kleve bereitgestellte Informationen
Soweit möglich bitten wir, zunächst den Vorab-Check Beratungshilfe
zu durchlaufen. Wenn die Voraussetzungen für eine Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen, stellen Sie sodann bitte einen schriftlichen Antrag
. Dieser vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag nebst notwendigen Belegen kann auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Gerichtbriefkasten übersandt werden. Eine persönliche Antragstellung vor Ort ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 02821 87-351) möglich.
