Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannten E-Mail-Adressen dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen:
In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Absatz 2 ZPO, § 55a Absatz 1 VwGO, § 52a Absatz 1 FGO, § 65a Absatz 1 SGG, § 46b Absatz 2 ArbGG, § 41a Absatz 2 StPO, § 110a Absatz 2 OWiG). Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen entnehmen Sie bitte dem Bereich der jeweiligen Online-Verfahren im NRW-Justizportal über die nebenstehenden Links.
Das Amtsgericht Kleve bietet nur in Handelsregistersachen eine Kommunikation über das EGVP an. Mehr Informationen finden Sie dazu unter dem seitlichen Link.
Ich habe den Hinweis gelesen und möchte nun eine E-Mail senden:
poststelle@ag-kleve.nrw.de