Sprechzeiten


Das Amtsgericht Kleve hat folgende Sprechzeiten eingerichtet:

  • Montag bis Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • zusätzlich am Donnerstag      14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Bediensteten des Amtsgerichts Kleve haben Gleitzeit. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass außerhalb der vorgenannten Zeiten keine Anträge oder Erklärungen abgegeben werden können.

Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und Ausschlagungserklärungen bedürfen einer vorherigen telefonischen Terminabsprache unter Tel. 02821 87-710, 711, 712 oder 713.

In Eilfällen werden Sie selbstverständlich während der gesamten Dienstzeit bedient. Ein Eilfall liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Sprechzeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht. Außerhalb der Sprechzeiten müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind.

Entsprechendes gilt für die telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten.

Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.

Öffnungszeiten


Die Dienstgebäude sind montags und dienstags in der Zeit vom 08:00 bis 16:00 Uhr sowie mittwochs bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 15:30 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie zur Abgabe von Anträgen und Erklärungen, dass die Sprechzeiten wie vorstehend aufgeführt von den Öffnungszeiten abweichen.


Eildienstzeit:


Den Eildienst für das Amtsgericht Kleve erreichen Sie am Wochenende (samstags und sonntags) sowie an Feiertagen von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

 

Öffnungszeit der Gerichtszahlstelle


Ein- und Auszahlungen, sowie Hinterlegungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr möglich.